Die Axt an der Religionsfreiheit
Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere:
Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.
Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.
Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.
Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.
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